Werden die individuellen Lebenslagen nicht erkannt, können Arbeitslose weder richtig gefordert noch gefördert werden
„Bereits die Einführung von Hartz IV hat natürlich auch die Frage nach Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit aufgeworfen“, sagt Carolin Hufnagl. Die Projektleiterin der ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München) organisierte in der Zeit vor dem Stichtag 1. Januar 2005 mit einer Arbeitsgruppe die Umstellung von Arbeitslosenhilfe auf Arbeitslosengeld II in der Agentur für Arbeit München. „Menschen, die im Zuge der Gesetzesänderung einen finanziellen Verlust hinnehmen mussten, haben das als sehr ungerecht empfunden. Es gab aber auch Leute, die mit dem neuen System plötzlich etwas mehr Geld zur Verfügung hatten“, sagt Carolin Hufnagl. Bei allem, was der Staat mit seinen Bürgern tut, sollte es gerecht zugehen, das erhält den sozialen Frieden. Es ist gleichgültig, ob er nimmt,wie es durch die Steuern geschieht, oder ob er gibt, zum Beispiel in Form finanzieller Unterstützung. Die Brüche zwischen dem, was ein Gesetz als gerecht definiert, und dem Einzelnen, der erlebt, wie diese Bestimmungen das Leben verändern, zeigen sich am deutlichsten dort, wo das Staatssystem mit den Bürgern in Kontakt tritt. Der Fahrradfahrer, der Punkte in Flensburg erhält, weil er eine rote Ampel ignoriert („Es war kein Auto in der Nähe“), wird seine Meinung zur Straßenverkehrsordnung nicht dem Verkehrsminister mitteilen. Die Empörung erlebt der Polizeibeamte, aus dessen Hand das Knöllchen kommt. Menschen lassen, wenn sie das Gefühl haben, die Sozialleistungen seien nicht ausreichend bemessen, im Büro des Arbeitsvermittlers Dampf ab. Jemand, der fast sein ganzes Berufsleben lang einer Beschäftigung nachgegangen ist und plötzlich arbeitslos wird, sieht sich nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes auf eine Stufe mit jemandem gestellt, der noch niemals gearbeitet hat. „In solchen Situationen können sehr bittere Gedanken hochkommen. Das ist bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar“, sagt Carolin Hufnagl. Aus diesem Blickwinkel ist es sehr fraglich, ob Gerechtigkeit bedeutet, alle Menschen gleich zu behandeln. So, wie es zumindest ein Teil der Hartz-IV-Richtlinien vorsieht. Sie gewähren einem Haushaltsvorstand monatlich 345 Euro, gleichgültig, ob er jung ist oder alt, krank oder gesund. Auch wenn auf den ersten Blick der Satz „gleiches Recht für alle“ durchaus überzeugend wirkt, empfinden Menschen Gleichmacherei als äußerst ungerecht. „Mitarbeiter der ARGE München können dieses Problem nicht lösen, sie können lediglich eine Brücke bauen und die Kunden zu mehr Flexibilität ermuntern“, sagt Carolin Hufnagl. Und damit riskieren sie sofort den nächsten Vorwurf der Ungerechtigkeit. Ein Diplomingenieur, der mit 58 Jahren seinen Job verliert, sollte sich für die verbleibenden Jahre seines Berufslebens nicht darauf festlegen, eine gleichwertige Stelle angeboten zu bekommen. Tut er es doch, kann er im Extremfall die monatlichen Hartz-IV-Zahlungen verlieren. „Der Grundsatz heißt fordern und fördern, und dazu gehört die Regel, dass jeder Empfänger dieser staatlichen Leistung jede zumutbare Arbeit annehmen muss.“ Was ist zumutbar? Diese Frage kann auch für die Art der Unterstützung gestellt werden, deren Höhe nicht festgelegt ist. Das Wohngeld kann beispielsweise eine Quelle von Ungerechtigkeiten sein, die direkt aus dem System und den Bedingungen des Wohnungsmarktes herrührt. Die Mitarbeiter der ARGE München sind verpflichtet, die Quadratmeterzahl einer Wohnung ebenso ins Kalkül zu ziehen wie ihren Mietpreis. Aus beiden Faktoren lässt sich bestimmen, ob die jeweilige Unterkunft den Bedürfnissen eines Hartz-IV-Empfängers angemessen ist und deshalb vom Staat bezahlt wird. Da bei der Beurteilung die regionalen Bedingungen des Mietmarktes eine große Rolle spielen, kann sich eine kuriose Form der Gerechtigkeit ergeben, die aus absoluter Ungleichbehandlung besteht. Für eine allein erziehende Mutter mit einem Kind kann in München ein 40 Quadratmeter großes Appartement, das monatlich knapp 700 Euro kostet, als durchaus akzeptable Unterkunft mit angemessenem Preis gelten. In einer abgelegenen Region, deren Mietspiegel auf einem viel niedrigeren Niveau liegt, könnten 120 Quadratmeter, die im Monat 500 Euro kosten und von einer vierköpfigen Familie bewohnt werden, als unangemessen teuer angesehen werden, was zwingend zu einem Umzug führen würde. Sind Menschen dem Staat unterschiedlich viel wert, je nachdem, wo sie wohnen? Der Handlungsspielraum der Mitarbeiter der ARGE München ist von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen exakt begrenzt. Für viele Eventualitäten existieren eindeutige Richtlinien, doch sie können sich im Einzelfall als zu wenig passgenau erweisen. „Das Profil der Anforderungen an die Mitarbeiter der ARGE München hat sich in den vergangenen Jahren stark von der Verwaltung in Richtung Dienstleistung verschoben“, sagt Carolin Hufnagl. Es mag so aussehen, als ob die Administration mit neuen Wörtern nur ihr Image polieren wollte, doch hinter der neuen Sprachregelung soll ein verändertes Selbstbild der Behörde stehen.Man sagt in dem Haus am Orleansplatz 11 nicht mehr „Arbeitsuchender“ oder „Hartz-IV-Empfänger“, sondern „Kunde“. „Jeder Mitarbeiter versucht, den Dienstleistungsanspruch umzusetzen“, sagt Carolin Hufnagl. Das Wort „Kunde“ allein würde keine Bedeutung haben, wenn nicht im Inneren der ARGE München eine Struktur vorhanden wäre, die es rechtfertigt. Da treffen Sachbearbeiter und Arbeitsloser als Gesprächspartner aufeinander. Sie formulieren gegenseitige Ansprüche. „Dieser professionelle Blickwinkel dient nicht nur dem Selbstbewusstsein der Menschen, die von uns Leistungen erhalten. Die Einstellung hilft auch den Vermittlern selbst, die Spannungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit auszuhalten“, sagt Carolin Hufnagl. Die Freundlichkeit und der Wunsch der ARGE-Mitarbeiter, den Arbeitssuchenden Wertschätzung entgegenzubringen, kommen auf der anderen Seite der Schreibtische in den Büros nicht unbedingt so an wie geplant. „Als ich beim ersten Besuch meine Finanzen vollständig offen legen musste, also mit Kontoauszügen, Sparbuch und allem, was dazu gehört, war das ein ziemlich krasses Gefühl“, sagt Bettina Fischer (Name geändert). Die 39-jährige Krankenschwester bezieht seit Ende 2004 die unter dem Namen Hartz IV zusammengefasste staatliche Unterstützung, weil sie als allein erziehende Mutter weder eine Betreuung für ihre zweieinhalbjährige Tochter noch einen Arbeitsplatz findet, der auf ihre Lebenssituation Rücksicht nimmt.„Ich habe mich in der ARGE nie als Kundin gesehen, sondern schon eher in der Position einer Hilfebedürftigen“, sagt sie. Deshalb begrenzt Bettina Fischer die Kontakte zu ihrem persönlichen Ansprechpartner auf das absolut Notwendige. „Ich bin schon lange nicht mehr dort gewesen, die meisten Dinge kläre ich schriftlich“, sagt sie. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass bereits ein telefonischer Kontakt mit Hindernissen verbunden sein kann: „Da habe ich schon stundenlang in der Leitung gehangen, wurde von einem zum anderen verbunden.“ Das stört sie nicht nur,weil sie die Angelegenheiten so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte, sondern auch deswegen, weil sie die Behördengeschäfte am liebsten während des Mittagsschlafs ihrer Tochter erledigen würde. Bettina Fischer richtet ihre Kritik jedoch in erster Linie gegen die Bedingungen der staatlichen Unterstützung. „Mit dem, was ich auf das Konto überwiesen bekomme, kann ich gerade noch die notwendigsten Einkäufe erledigen. Für alles andere reicht es definitiv nicht“, sagt sie. In dieser Situation müsse man sehr aufpassen, nicht abzustumpfen: „Weil die Stadt München die ermäßigten Eintrittspreise in Museen zum Teil abgeschafft hat, ein Besuch im Tierpark mangels Masse im Geldbeutel ohnehin flachfällt und auch kulturelle Veranstaltungen teuer sind, muss ich schwer Acht geben, nachmittags nicht vor den Fernsehshows hängen zu bleiben.“ Hartz IV mit der Perspektive auf ein Ende, das erst mit dem Beginn der Kindergartenzeit ihrer Tochter gekommen sein wird, sei ganz klar eine Abwärtsspirale, sagt sie. „Ich habe immerhin ein Kind ausgetragen und geboren und somit dem Land eine Zukunft gegeben. In diesem Sinne fühle ich mich schon sehr ungerecht behandelt.“ Zumal Bettina Fischer lieber arbeiten und auf eignen Füßen stehen würde.
Bernd Hein
BISS fordert:
- Die Erhöhung der Leistungen von 345 Euro auf 410 Euro.
- Die Einführung von Öffnungsklauseln, die es ermöglichen, die Hilfe den individuellen Lebenslagen der Arbeitssuchenden anzupassen.
- Eine bessere Erreichbarkeit der ARGE-Mitarbeiter.
- Eine Vereinheitlichung der Förderung. Kein Nebeneinander von SGB II und SGB III bei der Zuständigkeit von Fort- und Weiterbildung.
Unausgegoren
Mit Einführung des IV. Hartz-Gesetzes im Januar 2005 wurde der größte Umbau der früheren Bundesanstalt für Arbeit vollzogen. Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und mit der Sozialhilfe zusammengelegt. Die Idee dahinter: Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger sollen aus einer Hand versorgt werden. Nach dem neuen Gesetzbuch, Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II), erhält nun jeder, der mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, Arbeitslosengeld II ( ALGII, auch Hartz IV genannt). Vieles an diesem Gesetz ist unausgegoren und verhindert eine sinnvolle und gerechte Arbeit, was zu einer Flut von Klagen vor den Sozialgerichten führt. Aus den Leistungen, die eine „individuelle Bedarfsdeckung“ sicherstellten, wurde eine „bedarfsorientierte Pauschale“. In München bedeutet das im Monat 345 Euro. Der Sachbearbeiter hat keinen Ermessensspielraum mehr. Konnte er vor 2005 noch einen Kleiderzuschuss gewähren, ist das Kleidergeld jetzt in der Pauschale enthalten. Nach Einführung des SGB II ist unklar, ob im Bereich Weiterbildung Entscheidungen nach dem SGB II oder SGB III getroffen werden sollen. Es ist erheblich komplizierter geworden, herauszufinden, ob ein Hilfesuchender überhaupt Ausbildungs- und Weiterbildungskurse bekommt und wenn ja, in welchem Umfang. Eine weitere Konsequenz: Mit der Einführung des SGB II ist für das ALG II der Bund zuständig. Das bedeutet eine Zentralisierung auch der Datenverwaltung. Wichtige Informationen über seinen Arbeitssuchenden in München erhält der Sachbearbeiter von Nürnberg. Insider beklagen, dass das Datenverarbeitungsprogramm anfällig ist und mangelhaft funktioniert. Zu den Änderungen gehört auch, dass der Arbeitslose selbst nun den Beweis über ein stattgefundenes Bewerbungsgespräch erbringen muss. Bekommt er vom potenziellen Arbeitgeber jedoch keinen Beleg dafür, wird es schwierig. Glaubt der Sachbearbeiter den Erklärungen nicht, kann er per Computertaste die Leistungen bis zu drei Monaten sperren. Gleichzeitig ist er für den Arbeitssuchenden schwerer zu erreichen. Ein Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich, doch die Mitarbeiter der ARGE sind lediglich ein paar Stunden in der Woche telefonisch zu sprechen, die Leitungen entsprechend häufig belegt. Wer die ARGE aufsucht, keinen Termin hat, nicht durchgelassen wird und lautstark auf die Dringlichkeit seines Besuches hinweist, riskiert, von Wachmännern hinausbegleitet zu werden.
ela