Teilhaben können

Praktizierte Gerechtigkeit im Jugendtreff: Die Vorlauten bändigen und die Schwachen stärken

Zwei Jungs und ein Mädchen steigen die Treppenstufen zum Eingang des Kinder- und Jugendtreffs in der Au hinauf. „Lust auf Disco?“, fragt die 14-Jährige ihre etwa gleichaltrigen Begleiter. „Nö. Ich glaube, wir kickern erst mal ’ne Runde … “ antwortet einer der beiden, während er betont lässig einen Kaugummi kaut. Kurz darauf stehen die drei im Foyer des Flachbaus in der Nähe des Mariahilfplatzes. Vom Untergeschoss wummern die Basslaute aktueller HipHop- Musik nach oben. Links befindet sich eine kleine Sporthalle, geradeaus geht es zur Küche. Rechts oben sind die Billard-, TVund Computerräume, unten gibt es eine Tischtennisplatte, die Disco und eine Werkstatt. Auf mehr als 400 Quadratmetern bietet die städtische Freizeiteinrichtung Lesen Sie weiter bei »Teilhaben können«…

Im Menschsein verankert

Gerechtigkeit lässt sich nicht abstellen. Doch um walten zu können, müsste sie die Aktienmehrheit halten

Zum Ursprung der Gerechtigkeit hat Friedrich Nietzsche im Opus „Menschliches, Allzumenschliches“ festgehalten:„Der Charakter des Tausches ist der anfängliche Charakter der Gerechtigkeit. Jeder stellt den Andern zufrieden, indem Jeder bekommt, was er haben will als nunmehr das Seinige, und empfängt dagegen das Gewünschte. Gerechtigkeit ist also Austausch und Vergeltung unter der Voraussetzung einer ungefähr gleichen Machtstellung.“ Highnoon in der Münchener Olympiahalle: auf der einen Seite Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft, auf der anderen Seite die Eigentümer des Unternehmens – die Aktionäre. Rund 13 000 Aktionäre bilden den langen Gewissenswurm, der sich aufmacht, den Aufstand zu wagen: gegen die als notwendig Lesen Sie weiter bei »Im Menschsein verankert«…

„Dass es immer um Regeln geht, ist ein ganz wichtiger Punkt“

Und gerecht geht es zu, wenn Regeln die Gleichberechtigung der Individuen zur Grundlage haben. Ein Interview mit Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht

Wie kann man Gerechtigkeit definieren? Professor Dr. Gertrude Lübbe-Wolff: Das kann man nicht in einem Satz definieren. „Gerechtigkeit“ ist, wie „Wahrheit“, ein Suchbegriff – eine Überschrift, unter der wir nach dem Richtigen suchen. Unter der Überschrift „Wahrheit“ suchen wir danach, wie die Dinge sind, und unter der Überschrift „Gerechtigkeit“ danach, wie sie sein sollten, genauer: nach Grundregeln für die Lösung und Vermeidung von Konflikten. Das ist das Thema von Gerechtigkeit.Und inhaltlich hat Gerechtigkeit mit Gleichheit zu tun. Gerecht ist immer nur die Lösung, die darauf basiert, dass jeder Mensch Lesen Sie weiter bei »„Dass es immer um Regeln geht, ist ein ganz wichtiger Punkt“«…

Gerecht ist es, wenn Extras drin sind

Das knappste Gut ist die elterliche Zuwendung. Ihre gerechte Verteilung wird mit Argusaugen beobachtet

Gerecht zu sein ist nicht immer einfach. Schon gar nicht in einer Familie mit mehreren Kindern, in der sehr viele Bedürfnisse unter einen Hut gebracht werden müssen. Der eine braucht neue Kleidung, der andere ein neues Fahrrad, ein weiterer will unbedingt die neue Playstation, weil er sonst bei seinen Freunden außen vor ist. Für Eltern ist es nicht immer leicht, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden.Und je mehr Kinder es sind, desto schwerer wird es. Harald, 35, und Karin G., 36, (die Namen der Familie wurden geändert) können ein Lied davon singen. Sie haben drei Söhne, Peter, 9, Moritz, 6, und Tobias, 5 Jahre, und eine Tochter, Eva, 18 Monate alt. Bis vor kurzem wohnte die Familie in einem Haus mit vier Zimmern.Die kleine Tochter schlief im Elternschlafzimmer, die beiden jüngeren Söhne teilten sich ein Zimmer, der große hatte ein eigenes. Die Familie ist beim Umzug in ein größeres Haus, in dem jedes der Kinder ein eigenes Zimmer hat. „Das ist schon eine große Erleichterung, gerade was Gerechtigkeit anbelangt“, sagt Harald G. „Wenn einer der Jungs einen Freund zu Besuch hatte, musste der andere immer raus und woanders spielen, egal ob er wollte oder nicht. Das empfanden die Kinder oft als ungerecht und damit hatten sie ja auch Recht. Jetzt, mit eigenem Zimmer, ist das alles kein Problem mehr. Jeder ist entspannter, und es gab auch keine Streitereien, wer welches Zimmer bekommt. Hauptsache, jeder hat eine Rückzugsmöglichkeit. Die Größe war nicht ausschlaggebend.“ Grundsätzlich haben Harald und Karin keine klare Linie, was Gerechtigkeit betrifft, sie entscheiden immer von Fall zu Fall. Dabei nimmt der Vater eher den Standpunkt der Vernunft ein, während die Mutter oft aus dem Bauch heraus handelt. „Ein gutes Beispiel ist der Neukauf von Kleidung“, erzählt Karin. „Peter, der Ältere, braucht zum Beispiel dringend ein paar neue Hosen und einen Winterpulli. Peter ist Kleidung relativ egal, er würde im Grunde alles anziehen, was man ihm hinlegt. Moritz ist da anders, der zieht sich gern cool an und trägt gern einmal etwas Neues.Normalerweise ist es bei uns die Regel, dass die Jüngeren die abgelegte Kleidung der Älteren bekommen. Das heißt, Moritz ist, was neue Sachen betrifft, eindeutig im Nachteil.Weil ich aber weiß, dass Kleidung für ihn wichtig ist, bekommt er ab und zu, wenn Peter etwas Neues bekommt, auch etwas, Cooles, obwohl es nicht nötig wäre.“ Gerechtigkeit bedeutet also nicht nur die gerechte Verteilung von Gütern, sondern eben auch das Bewusstsein, dass Kinder individuelle Bedürfnisse haben, die gestillt werden wollen. „Diese Extras werden von den Kindern auch als Ausnahmen akzeptiert. Das heißt, Peter macht kein Theater, wenn Moritz auch etwas Neues bekommt, und Moritz will nicht immer etwas Neues, wenn Peter etwas bekommt. Wenn es allerdings ums Essen geht, kommt plötzlich der Futterneid hoch“, sagt Karin und lacht. „Da findet Tobias es plötzlich total ungerecht, dass Moritz einen Erdbeerjoghurt bekommt und er selbst ‚nur‘ den Pfirsichjoghurt. Da kann ich dann nichts anderes sagen, als dass es halt jetzt so ist, weil ich keinen Erdbeerjoghurt mehr habe, aber dass ich das nächste Mal mehr Erdbeerjoghurt mitbringen werde.“ Fakt ist, man kann es bei einer so großen Familie nicht jedem recht machen. Und das wissen die Eltern.„Am Anfang waren wir sehr bemüht, alle zufrieden zu stellen und unsere Entscheidungen den Kindern zu erklären“, sagt Harald schmunzelnd. „Aber wir haben bald gemerkt, dass das einfach nicht funktioniert und nur zu endlosen Diskussionen führt, die nichts bringen. Gewisse Ungerechtigkeiten wird es einfach immer geben, damit müssen Eltern und Kinder leben. Und wir haben die Erfahrung, dass unsere Kinder durchaus bereit sind, unsere Entscheidungen zu akzeptieren, wenn sie merken, dass sie klar und eindeutig sind und von beiden Elternteilen getragen werden. Klar versuchen sie manchmal, uns Eltern auszutricksen, indem sie es noch einmal beim Papa probieren,wenn die Mama bereits nein gesagt hat. Wenn wir da allerdings draufkommen, gibt es Ärger.“ Um grundlegende Ungerechtigkeit zu vermeiden, gibt es im Alltag klare Regeln: Jeder hat zum Beispiel seinen festen Sitzplatz beim Essen, jeder seine Aufgabe im Haushalt und keiner darf unter der Woche fernsehen.An diese Regeln müssen sich die Kinder halten, da lassen sich Harald und Karin auf keine Diskussion ein. Sowohl Karin als auch Harald sind sich einig, dass die Kinder, was materielle Güter anbelangt, relativ wenig Probleme machen und durchaus akzeptieren können, wenn der eine einmal etwas bekommt und der andere nicht.Wo das Thema Gerechtigkeit hingegen eine große Rolle spielt, ist die Zeit, die sie mit den Eltern verbringen. „Da heißt es dann viel eher einmal, ‚Warum darf der Moritz jetzt mit dem Papa in die Stadt fahren und ich nicht?‘“, so Karin. Die gerechte Verteilung elterlicher Zuwendung empfindet die Mutter selbst oft als das Schwierigste. „Ich kann einfach nicht alles auf einmal machen und das belastet mich schon“, sagt sie. „Ich empfinde mich zum Beispiel als sehr ungerecht, wenn die zwei Großen aus der Schule kommen und ich mich sehr intensiv mit ihnen beschäftigen muss, Hausaufgaben machen, Vorbereitung für den nächsten Tag und so weiter. Eva, meine Jüngste, ist immer mit dabei, die kann ich ja nicht allein lassen. Zwangsläufig kommt dabei Tobias zu kurz, der noch im Kindergarten ist, keine Hausaufgabenbetreuung, aber dennoch Zuwendung braucht. Da wünschte ich mir, ich könnte mich vierteilen, um für jeden da zu sein, aber das geht eben leider nicht.“ Karin und Harald versuchen auszugleichen, indem sie Tobias am Abend gezielt mehr Zeit widmen. Während die anderen allein ins Bett müssen, setzt sich Harald zu Tobias und liest ihm vor oder kuschelt mit ihm. Das wiederum empfindet Moritz häufig als ungerecht und reagiert neidisch, während Peter damit weniger Probleme hat. Wie schon gesagt, eine hundertprozentige Gerechtigkeit gibt’s eben nicht immer. Doch auch wenn bei den Jungs das Thema Gerechtigkeit eine mal mehr, mal weniger große Rolle spielt – wenn es um die kleine Schwester geht, sind sie sich einig: Die kriegt von jedem alles, was sie will. „Bei Eva werden die Jungs wirklich weich wie Butter“, sagt Karin lachend. „Während sie bei den Spielsachen untereinander sehr wohl darauf achten, welches ‚meins‘ und welches ‚deins‘ ist, geben sie Eva gern alles und sind auch noch stolz darauf, dass ihre kleine Schwester mit den Sachen spielt. Seit Eva auf der Welt ist, hat sich die gesamte Familiensituation überhaupt recht entspannt. Sie wirkt zwischen den Kindern als eine Art Bindeglied, weil jedem klar ist: Eva geht vor. Während zwischen den Jungs immer ein Konkurrenzkampf herrscht, wird Eva von allen geliebt und verwöhnt, weil sie sich mit ihr weder messen können noch wollen.Aber vielleicht kommt das dann später. Wer weiß?“

Bettina Wenzel

Auf lückenhafter Grundlage

Generationenvertrag: Durch sich verändernde Faktoren gerät das altbewährte gesellschaftliche Übereinkommen in die Schieflage

Monika T. (29 Jahre, BWL-Studentin mit Teilzeitjob)
„Natürlich habe ich schon über meine Rente nachgedacht und auch angefangen, vorzusorgen: Fondsgebundene Rentenversicherung ist vielleicht nicht das einzig Wahre, aber ein Teil ist zumindest schon mal abgedeckt. Und ich bin quasi gezwungen, dieses Geld zu sparen. Über weitere Anlagen mache ich mir Gedanken, wenn ich mein Studium beendet und einen Vollzeitjob habe. Auf keinen Fall möchte ich, wenn ich einmal alt bin, in ein Pflegeheim. Ich hoffe natürlich, dass ich lange einigermaßen mobil und geistig fit bleibe, so dass ich mich weitgehend selbst versorgen kann. Dann fände ich eine Senioren-WG oder eine Drei-Generationen- WG klasse, wo man sich gegenseitig im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft. Das ist auch eine Art Generationenvertrag, aber ein freiwilliger. Denn der, den wir jetzt haben, ist ja weder freiwillig noch gerecht. Meine Generation muss immer höhere Beiträge zahlen, aber wir selbst werden davon wohl kaum noch etwas haben – da müssten schon ein bis zwei Erwerbstätige für jeden von uns aufkommen. Wie soll das denn gehen? Am besten von allen kommen die heutigen Rentner weg. Die jammern zwar darüber, dass die Rente immer niedriger wird, aber ich finde, das ist purer Egoismus. Klar, die haben ihr Leben lang eingezahlt und nach dem Krieg das Land wieder aufgebaut (waren aber auch für diesen Krieg mit verantwortlich, bitte nicht vergessen!). Und sicherlich gibt es Rentner, vor allem Rentnerinnen, die am Existenzminimum leben. Aber es geht Deutschland halt insgesamt nicht mehr so gut wie in den Jahren des Wirtschaftsbooms. Das betrifft nicht nur die Rentner, sondern die meisten von uns.Wir sollen nicht nur unser Studium selbst finanzieren, um danach mit wohl weiterhin steigenden Beitragssätzen für die Renten unserer Großeltern und Eltern aufzukommen, sondern auch noch Rücklagen fürs eigene Alter bilden – und nicht zu vergessen: Kinder sollen wir ja auch kriegen. Und das alles bei der angespannten Wirtschafts- und Arbeitmarktsituation, die uns, um all das auch nur annähernd schaffen zu können, gar nicht die erforderlichen Rahmenbedingungen bietet.“

Günter R. (65 Jahre, Rentner, früher Ingenieur bei BMW, heute Student an der Hochschule für Politik und Praktikant im Bayerischen Landtag)
„Ob der Generationenvertrag gerecht ist? Dazu müsste man ja erst einmal ‚gerecht‘ definieren. Fest steht, dass der Generationenvertrag, so wie er unter Adenauer beschlossen wurde, der heutigen Gesellschaft nicht mehr gerecht wird. Trotzdem finde ich, dass er, wenn auch in abgewandelter Form, beibehalten werden und auch in dreißig, vierzig Jahren noch bestehen sollte. Wichtiger als Gerechtigkeit scheint mir persönlich Solidarität. Solidarität gehört zum Sozialstaat dazu. Und der Generationenvertrag beschreibt für mich eine Solidarklammer, ohne die der Sozialstaat auf lange Sicht nicht existieren kann. Ich bin allerdings dafür, sich vom bisherigen Umlageverfahren zu verabschieden und auf ein kapitalgedecktes Versicherungssystem zu setzen, das auch Selbstständige und Beamte in dieses System mit einbezieht. Finanzieren würde ich das Ganze über Steuern, nicht über sozialversicherungspflichtige Beiträge aus dem Erwerbseinkommen. Für meine Generation ist es da allerdings schon zu spät. Sicherlich hat sich das der eine oder andere in meinem Alter vielleicht anders vorgestellt, aber der Tenor, auch in meinem Bekanntenkreis, ist doch eher der, dass man sich arrangiert und schaut, wie man mit der Situation, so wie sie jetzt ist, am besten umgeht. Der Sozialstaat ist nicht am Ende. Aber er ist überfordert. Das heißt, es muss abgespeckt werden – und zwar ungeachtet der demografischen Entwicklung. Das ist nur eine von vielen Veränderungen, die uns in die heutige Misere geführt haben. Schlichtes Beispiel: Als Privatmenschen können wir ja auch nicht jahrelang mehr ausgeben, als wir einnehmen. Dem eigenen Staat jedoch schauen wir wider besseres Wissen bereits seit Jahrzehnten dabei zu, wie er sich immer mehr verschuldet.Um Ansprüche zu finanzieren, die dreißig Jahre lang am Beispiel des überbordenden Sozialstaats der 70er- Jahre gewachsen sind. Die Zinslasten dafür sind der zweithöchste Posten im Bundeshaushalt. Das lässt kaum Verteilungsspielräume zu. Und die tägliche Neuverschuldung geht zu Lasten der künftigen Generationen. Ist das gerecht? Wohl kaum. Die jungen Leute haben es ungleich schwerer als wir damals, nach Schule oder Studium beruflich Fuß zu fassen und selbstständig zu werden. Wie aber sollen sie dann gesellschaftlich Verantwortung übernehmen? Ich selbst habe schon zu Zeiten, in denen sich die meisten noch ausschließlich auf den Sozialstaat verlassen haben, eine Eichhörnchenmentalität entwickelt und privat fürs Alter vorgesorgt – auf eine entsprechende Ausbildung, die eigenen vier Wände und private Geldanlagen gebaut. Deshalb bin ich auch dafür, dass sich private Vorsorge lohnen und einem das, was man fürs Alter vorgesehen hat, erhalten bleiben muss und einem nicht einfach – etwa durch Hartz IV – genommen werden kann.“

Angela C. (32 Jahre, allein erziehend, Vollzeitjob)
„Unser privater Generationenvertrag sieht so aus, dass meine Oma, 81 Jahre, die eine ganz passable Rente bekommt, die Familie immer wieder unterstützt, wenn irgendwo ein finanzieller Engpass entsteht. Seit meine Mutter ihren Job verloren hat, ist das öfter als früher notwendig. Und auch ich wäre ohne ihre gelegentlichen Finanzspritzen schon manches Mal nicht über den Monat gekommen. Andersherum weiß sie natürlich, dass wir immer für sie da sind, wenn sie uns braucht.Noch lebt sie in ihrer eigenen Wohnung. Und sie besteht auch darauf, da wohnen zu bleiben, solange es nur irgendwie geht. Auch wenn das für meine Mutter ein ziemliches Hin und Her bedeutet, weil sie eben doch das eine oder andere schon nicht mehr allein schafft. Aber so ist es halt. Ich glaube, innerhalb der Familie findet gar nicht so eine Diskussion darüber statt, ob und was gerecht ist: Da werden Geld und Aufgaben, Rechte und Pflichten einfach so verteilt, wie es gebraucht wird. Natürlich finde ich es ungerecht, dass meine Generation so hohe Rentenbeiträge abführen muss und am Ende wohl nichts oder nur sehr wenig rausbekommen wird. Und meine Oma sieht das ganz genauso. Sie sieht ja, dass hinten und vorne nichts überbleibt und weder ich noch meine Eltern große Sprünge machen können. Andererseits sagt sie aber auch, dass sie ihr Leben lang hart gearbeitet, drei Kinder großgezogen – und ihre Rente ‚verdient‘ hat. Ich denke, das ist bei vielen älteren Leuten so: Sie sind absolut bereit, ihre Kinder oder Enkelkinder finanziell zu unterstützen. Aber sie würden nie ihren Anspruch in Frage stellen.Meine Oma genießt das schon auch, mir zwischendurch einfach mal einen Fünfziger zuzustecken oder meinen Eltern die Ölrechnung zu bezahlen. Und auch wenn sie es nie zugeben würde: Natürlich erwartet sie dafür auch etwas. Und sei es nur, dass sie noch eine Stimme hat in dieser Familie.“

Protokolle: Daniela Walther

Der Generationenvertrag wird als Synonym für die 1957 unter Bundeskanzler Adenauer eingeführte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) verwendet. Hauptmerkmale dieses Systems sind erstens sein Zwangscharakter: Jeder abhängig Beschäftigte finanziert mit seinen Beiträgen (seit dem 1. Januar 2007 sind das 19,9 Prozent vom Bruttoeinkommen, die je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden) die Rente der Älteren – und erwirbt damit den Anspruch auf die eigene Rente. Zweitens, das Umlageverfahren, was bedeutet: Es werden keine Rücklagen gebildet. Die Rentenbeiträge der jeweils Erwerbstätigen werden direkt für die Rentenzahlungen an die Älteren verwendet. Und, drittens, die Dynamik, die den Alten eine dauerhafte Teilhabe am Wohlstand garantieren sollte, indem die Höhe der Rente an die jährliche Einkommensentwicklung gekoppelt wurde. Der Generationenvertrag ist nicht schriftlich festgelegt – er ist ein gesellschaftliches Übereinkommen, das so lange funktioniert, wie die Wirtschaft floriert, es Vollbeschäftigung gibt und genügend Kinder geboren werden. Geraten diese Faktoren aus dem Gleichgewicht, müssen entweder Leistungen gekürzt oder Beiträge und Steuerzuschüsse erhöht werden. Vor allem die seit Jahren herrschende Massenarbeitslosigkeit und die dadurch fehlenden Beitragsleistungen, die Wiedervereinigung, durch die zwar weitere Rentenbezieher, aufgrund anhaltender Arbeitslosigkeit allerdings nicht ausreichend Beitragszahler dazukamen, und die in den vergangenen Jahrzehnten – wohlgemerkt systemwidrig – praktizierte Frühverrentung (Vorruhestand) haben das System in eine Schieflage gebracht. Tatsächlich wird die GRV schon seit den 70er-Jahren in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse, also aus Steuermitteln gestützt. Im Jahre 2005 waren das immerhin 78 Milliarden Euro. Die Zuschüsse decken rund ein Drittel der Gesamtausgaben der GRV ab.

dw

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Werden die individuellen Lebenslagen nicht erkannt, können Arbeitslose weder richtig gefordert noch gefördert werden

„Bereits die Einführung von Hartz IV hat natürlich auch die Frage nach Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit aufgeworfen“, sagt Carolin Hufnagl. Die Projektleiterin der ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München) organisierte in der Zeit vor dem Stichtag 1. Januar 2005 mit einer Arbeitsgruppe die Umstellung von Arbeitslosenhilfe auf Arbeitslosengeld II in der Agentur für Arbeit München. „Menschen, die im Zuge der Gesetzesänderung einen finanziellen Verlust hinnehmen mussten, haben das als sehr ungerecht empfunden. Es gab aber auch Leute, die mit dem neuen System plötzlich etwas mehr Geld zur Verfügung hatten“, sagt Carolin Hufnagl. Bei allem, was der Staat mit seinen Bürgern tut, sollte es gerecht zugehen, das erhält den sozialen Frieden. Es ist gleichgültig, ob er nimmt,wie es durch die Steuern geschieht, oder ob er gibt, zum Beispiel in Form finanzieller Unterstützung. Die Brüche zwischen dem, was ein Gesetz als gerecht definiert, und dem Einzelnen, der erlebt, wie diese Bestimmungen das Leben verändern, zeigen sich am deutlichsten dort, wo das Staatssystem mit den Bürgern in Kontakt tritt. Der Fahrradfahrer, der Punkte in Flensburg erhält, weil er eine rote Ampel ignoriert („Es war kein Auto in der Nähe“), wird seine Meinung zur Straßenverkehrsordnung nicht dem Verkehrsminister mitteilen. Die Empörung erlebt der Polizeibeamte, aus dessen Hand das Knöllchen kommt. Menschen lassen, wenn sie das Gefühl haben, die Sozialleistungen seien nicht ausreichend bemessen, im Büro des Arbeitsvermittlers Dampf ab. Jemand, der fast sein ganzes Berufsleben lang einer Beschäftigung nachgegangen ist und plötzlich arbeitslos wird, sieht sich nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes auf eine Stufe mit jemandem gestellt, der noch niemals gearbeitet hat. „In solchen Situationen können sehr bittere Gedanken hochkommen. Das ist bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar“, sagt Carolin Hufnagl. Aus diesem Blickwinkel ist es sehr fraglich, ob Gerechtigkeit bedeutet, alle Menschen gleich zu behandeln. So, wie es zumindest ein Teil der Hartz-IV-Richtlinien vorsieht. Sie gewähren einem Haushaltsvorstand monatlich 345 Euro, gleichgültig, ob er jung ist oder alt, krank oder gesund. Auch wenn auf den ersten Blick der Satz „gleiches Recht für alle“ durchaus überzeugend wirkt, empfinden Menschen Gleichmacherei als äußerst ungerecht. „Mitarbeiter der ARGE München können dieses Problem nicht lösen, sie können lediglich eine Brücke bauen und die Kunden zu mehr Flexibilität ermuntern“, sagt Carolin Hufnagl. Und damit riskieren sie sofort den nächsten Vorwurf der Ungerechtigkeit. Ein Diplomingenieur, der mit 58 Jahren seinen Job verliert, sollte sich für die verbleibenden Jahre seines Berufslebens nicht darauf festlegen, eine gleichwertige Stelle angeboten zu bekommen. Tut er es doch, kann er im Extremfall die monatlichen Hartz-IV-Zahlungen verlieren. „Der Grundsatz heißt fordern und fördern, und dazu gehört die Regel, dass jeder Empfänger dieser staatlichen Leistung jede zumutbare Arbeit annehmen muss.“ Was ist zumutbar? Diese Frage kann auch für die Art der Unterstützung gestellt werden, deren Höhe nicht festgelegt ist. Das Wohngeld kann beispielsweise eine Quelle von Ungerechtigkeiten sein, die direkt aus dem System und den Bedingungen des Wohnungsmarktes herrührt. Die Mitarbeiter der ARGE München sind verpflichtet, die Quadratmeterzahl einer Wohnung ebenso ins Kalkül zu ziehen wie ihren Mietpreis. Aus beiden Faktoren lässt sich bestimmen, ob die jeweilige Unterkunft den Bedürfnissen eines Hartz-IV-Empfängers angemessen ist und deshalb vom Staat bezahlt wird. Da bei der Beurteilung die regionalen Bedingungen des Mietmarktes eine große Rolle spielen, kann sich eine kuriose Form der Gerechtigkeit ergeben, die aus absoluter Ungleichbehandlung besteht. Für eine allein erziehende Mutter mit einem Kind kann in München ein 40 Quadratmeter großes Appartement, das monatlich knapp 700 Euro kostet, als durchaus akzeptable Unterkunft mit angemessenem Preis gelten. In einer abgelegenen Region, deren  Mietspiegel auf einem viel niedrigeren Niveau liegt, könnten 120 Quadratmeter, die im Monat 500 Euro kosten und von einer vierköpfigen Familie bewohnt werden, als unangemessen teuer angesehen werden, was zwingend zu einem Umzug führen würde. Sind Menschen dem Staat unterschiedlich viel wert, je nachdem, wo sie wohnen? Der Handlungsspielraum der Mitarbeiter der ARGE München ist von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen exakt begrenzt. Für viele Eventualitäten existieren eindeutige Richtlinien, doch sie können sich im Einzelfall als zu wenig passgenau erweisen. „Das Profil der Anforderungen an die Mitarbeiter der ARGE München hat sich in den vergangenen Jahren stark von der Verwaltung in Richtung Dienstleistung verschoben“, sagt Carolin Hufnagl. Es mag so aussehen, als ob die Administration mit neuen Wörtern nur ihr Image polieren wollte, doch hinter der neuen Sprachregelung soll ein verändertes Selbstbild der Behörde stehen.Man sagt in dem Haus am Orleansplatz 11 nicht mehr „Arbeitsuchender“ oder „Hartz-IV-Empfänger“, sondern „Kunde“. „Jeder Mitarbeiter versucht, den Dienstleistungsanspruch umzusetzen“, sagt Carolin Hufnagl. Das Wort „Kunde“ allein würde keine Bedeutung haben, wenn nicht im Inneren der ARGE München eine Struktur vorhanden wäre, die es rechtfertigt. Da treffen Sachbearbeiter und Arbeitsloser als Gesprächspartner aufeinander. Sie formulieren gegenseitige Ansprüche. „Dieser professionelle Blickwinkel dient nicht nur dem Selbstbewusstsein der Menschen, die von uns Leistungen erhalten. Die Einstellung hilft auch den Vermittlern selbst, die Spannungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit auszuhalten“, sagt Carolin Hufnagl. Die Freundlichkeit und der Wunsch der ARGE-Mitarbeiter, den Arbeitssuchenden Wertschätzung entgegenzubringen, kommen auf der anderen Seite der Schreibtische in den Büros nicht unbedingt so an wie geplant. „Als ich beim ersten Besuch meine Finanzen vollständig offen legen musste, also mit Kontoauszügen, Sparbuch und allem, was dazu gehört, war das ein ziemlich krasses Gefühl“, sagt Bettina Fischer (Name geändert). Die 39-jährige Krankenschwester bezieht seit Ende 2004 die unter dem Namen Hartz IV zusammengefasste staatliche Unterstützung, weil sie als allein erziehende Mutter weder eine Betreuung für ihre zweieinhalbjährige Tochter noch einen Arbeitsplatz findet, der auf ihre Lebenssituation Rücksicht nimmt.„Ich habe mich in der ARGE nie als Kundin gesehen, sondern schon eher in der Position einer Hilfebedürftigen“, sagt sie. Deshalb begrenzt Bettina Fischer die Kontakte zu ihrem persönlichen Ansprechpartner auf das absolut Notwendige. „Ich bin schon lange nicht mehr dort gewesen, die meisten Dinge kläre ich schriftlich“, sagt sie. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass bereits ein telefonischer Kontakt mit Hindernissen verbunden sein kann: „Da habe ich schon stundenlang in der Leitung gehangen, wurde von einem zum anderen verbunden.“ Das stört sie nicht nur,weil sie die Angelegenheiten so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte, sondern auch deswegen, weil sie die Behördengeschäfte am liebsten während des Mittagsschlafs ihrer Tochter erledigen würde. Bettina Fischer richtet ihre Kritik jedoch in erster Linie gegen die Bedingungen der staatlichen Unterstützung. „Mit dem, was ich auf das Konto überwiesen bekomme, kann ich gerade noch die notwendigsten Einkäufe erledigen. Für alles andere reicht es definitiv nicht“, sagt sie. In dieser Situation müsse man sehr aufpassen, nicht abzustumpfen: „Weil die Stadt München die ermäßigten Eintrittspreise in Museen zum Teil abgeschafft hat, ein Besuch im Tierpark mangels Masse im Geldbeutel ohnehin flachfällt und auch kulturelle Veranstaltungen teuer sind, muss ich schwer Acht geben, nachmittags nicht vor den Fernsehshows hängen zu bleiben.“ Hartz IV mit der Perspektive auf ein Ende, das erst mit dem Beginn der Kindergartenzeit ihrer Tochter gekommen sein wird, sei ganz klar eine Abwärtsspirale, sagt sie. „Ich habe immerhin ein Kind ausgetragen und geboren und somit dem Land eine Zukunft gegeben. In diesem Sinne fühle ich mich schon sehr ungerecht behandelt.“ Zumal Bettina Fischer lieber arbeiten und auf eignen Füßen stehen würde.

Bernd Hein

BISS fordert:
-  Die Erhöhung der Leistungen von 345 Euro auf 410 Euro.
-  Die Einführung von Öffnungsklauseln, die es ermöglichen, die Hilfe den individuellen Lebenslagen der Arbeitssuchenden anzupassen.
-  Eine bessere Erreichbarkeit der ARGE-Mitarbeiter.
-  Eine Vereinheitlichung der Förderung. Kein Nebeneinander von SGB II und SGB III bei der Zuständigkeit von Fort- und Weiterbildung.

Unausgegoren
Mit Einführung des IV. Hartz-Gesetzes im Januar 2005 wurde der größte Umbau der früheren Bundesanstalt für Arbeit vollzogen. Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und mit der Sozialhilfe zusammengelegt. Die Idee dahinter: Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger sollen aus einer Hand versorgt werden. Nach dem neuen Gesetzbuch, Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II), erhält nun jeder, der mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, Arbeitslosengeld II ( ALGII, auch Hartz IV genannt). Vieles an diesem Gesetz ist unausgegoren und verhindert eine sinnvolle und gerechte Arbeit, was zu einer Flut von Klagen vor den Sozialgerichten führt. Aus den Leistungen, die eine „individuelle Bedarfsdeckung“ sicherstellten, wurde eine „bedarfsorientierte Pauschale“. In München bedeutet das im Monat 345 Euro. Der Sachbearbeiter hat keinen Ermessensspielraum mehr. Konnte er vor 2005 noch einen Kleiderzuschuss gewähren, ist das Kleidergeld jetzt in der Pauschale enthalten. Nach Einführung des SGB II ist unklar, ob im Bereich Weiterbildung Entscheidungen nach dem SGB II oder SGB III getroffen werden sollen. Es ist erheblich komplizierter geworden, herauszufinden, ob ein Hilfesuchender überhaupt Ausbildungs- und Weiterbildungskurse bekommt und wenn ja, in welchem Umfang. Eine weitere Konsequenz: Mit der Einführung des SGB II ist für das ALG II der Bund zuständig. Das bedeutet eine Zentralisierung auch der Datenverwaltung. Wichtige Informationen über seinen Arbeitssuchenden in München erhält der Sachbearbeiter von Nürnberg. Insider beklagen, dass das Datenverarbeitungsprogramm anfällig ist und mangelhaft funktioniert. Zu den Änderungen gehört auch, dass der Arbeitslose selbst nun den Beweis über ein stattgefundenes Bewerbungsgespräch erbringen muss. Bekommt er vom potenziellen Arbeitgeber jedoch keinen Beleg dafür, wird es schwierig. Glaubt der Sachbearbeiter den Erklärungen nicht, kann er per Computertaste die Leistungen bis zu drei Monaten sperren. Gleichzeitig ist er für den Arbeitssuchenden schwerer zu erreichen. Ein Termin ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich, doch die Mitarbeiter der ARGE sind lediglich ein paar Stunden in der Woche telefonisch zu sprechen, die Leitungen entsprechend häufig belegt. Wer die ARGE aufsucht, keinen Termin hat, nicht durchgelassen wird und lautstark auf die Dringlichkeit seines Besuches hinweist, riskiert, von Wachmännern hinausbegleitet zu werden.
ela

Maßarbeit

Der Jugendrichter soll den Angeklagten eher auf den richtigen Weg bringen als ins Gefängnis. Sein Urteil ist individuell zugeschnitten

Karl Hübners Nachbarn und Bekannte wissen zwar, dass er am Gericht arbeitet. An welchem Gericht und wofür – oder vielmehr: für wen – er da genau zuständig ist,weiß aber nur ein ganz enger Kreis. Und Hübner will auch, dass das so bleibt. In dem Viertel, in dem er wohnt, leben viele Jugendliche. Und der eine oder andere von ihnen bekommt es im Laufe seiner Jugend irgendwann einmal mit Hübner oder seinen Kollegen zu tun.„Da muss nicht jeder wissen, was ich so mache. Schon aus Gründen der Privatsphäre.“ Karl Hübner ist Leiter der Abteilung Jugendgericht beim Amtsgericht München und als Jugendrichter – ganz im Gegensatz zum Gros der jugendlichen Straftäter – ein echter Überzeugungstäter. Die Art, wie er über seine Arbeit als Jugendrichter spricht, wie er das deutsche Jugendstrafrecht hochhält, das er „im Großen und Ganzen“ als „sehr gut und gerecht“ bezeichnet, und wie er die oft recht einseitige Berichterstattung einiger Medien in Sachen Jugendkriminalität beklagt, hört man vor allem eines heraus: Empathie (die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen). Empathie für seine, zugegeben, mitunter schwierige, oft aber nur entwicklungsbedingt und damit vorübergehend vom Weg abgekommene Klientel. Darf, sollte, ja,muss vielleicht sogar ein Jugendrichter Jugendliche mögen? Hübner zögert. „Man sollte sich jedenfalls für sie interessieren“, sagt er. „Ein Jugendlicher, der Schwierigkeiten macht, ist vor allem erst einmal ein Jugendlicher, der Schwierigkeiten hat.“ Das und die Tatsache, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende Entgleisungen handelt, die bei fast jedem jungen Menschen, gleich welcher Gesellschaftsschicht, auftreten können, ist auch der Grund dafür, dass das Jugendstrafrecht, im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, erzieherisch ausgerichtet ist und – bis auf die Jugendstrafe – keine Strafen, sondern erzieherische Maßnahmen verhängt. Jugendstrafrecht, so Hübner, ist in erster Linie Erziehungsstrafrecht und Täterstrafrecht. Denn nicht die Tat, nicht Sühne und Vergeltung, Abschreckung noch die Sicherung der Allgemeinheit stehen hier im Vordergrund, sondern der jugendliche Täter mit seiner gesamten Persönlichkeit, seiner Biographie, seiner individuellen Lebenssituation – und die Frage, was getan werden kann und muss, dass dieser Jugendliche keine weiteren Straftaten mehr begeht. Und was hat den Ausschlag gegeben, dass er sich nach sieben Jahren als Richter im Erwachsenenstrafrecht für das Jugendstrafrecht entschieden hat? „Zum einen, weil ich einfach Interesse an Jugendlichen und am Jugendstrafrecht an sich habe. Zum anderen, weil es im Jugendstrafrecht eine ganze Palette an Möglichkeiten gibt, die dazu noch miteinander kombiniert werden können, so dass es wirklich für jeden Angeklagten eine für ihn passende Maßnahme gibt – man muss sie nur finden. Im Erwachsenenstrafrecht habe ich nur die Wahl zwischen Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Bewährung. Und die Rahmenbedingungen, in denen die jeweiligen Strafen zu verhängen sind, sind weitgehend vorgegeben.“ In jedes Verfahren vor dem Jugendgericht ist die Jugendgerichtshilfe (JGH) eingebunden. „Sie fungiert als weisungsfreier Gehilfe des Gerichts“, erklärt Hübner, „und hat eine Art Vermittlerfunktion zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Jugendlichem. So erhält sie beispielsweise die Anklage von der Staatsanwaltschaft, informiert den Jugendlichen und lädt ihn auch zu einem Vorgespräch ein.Und prüft oft schon vor Verfahrenseröffnung, welche freiwillige Jugendhilfemaßnahmen für den Angeklagten notwendig und sinnvoll sind.“ Maßnahmen nach dem Jugendstrafgesetzbuch darf ausschließlich der Richter verhängen. Und der ist in seiner Entscheidung absolut frei. Er hat lediglich darauf zu achten, dass die verhängten „erzieherischen Weisungen“, die von der Jugendhilfe bereitgestellt und vom Stadtjugendamt finanziert werden, auch machbar sind.„Sie sehen, als Jugendrichter hat man sehr viele Möglichkeiten und kann dadurch oft sehr viel mehr erreichen als im Erwachsenenstrafrecht, man kann aber auch sehr viel kaputt machen. Wer Jugendliche nicht mag“, erklärt Hübner, „sollte diesen Job nicht machen.“ Denn jedes Urteil und jede Maßnahme ist eine Prognose. Ein Jugendrichter muss sich daher nicht nur fragen: Ist das die richtige Maßnahme für die Tat? Sondern auch: Passt die Maßnahme zum Entwicklungsstand, zur Persönlichkeit und zur jeweiligen Lebenssituation des Angeklagten? Ist sie erzieherisch geboten? Und: Bezieht sie auch das Opfer und einen eventuellen Täter- Opfer-Ausgleich mit ein? „Das überlegt man sich natürlich allgemein während des gesamten Verfahrens, während die Staatsanwaltschaft die Anklage verliest, der Angeklagte selbst, eventuell Zeugen, und das Opfer gehört werden und die Jugendhilfe ihre Empfehlungen ausspricht. Da frage ich auch mal so in den Raum hinein: „Nun, was mache ich denn jetzt mit Ihnen?“, was natürlich nicht bedeutet, dass ich vom Angeklagten darauf eine Antwort erwarte.Trotzdem:Man spricht während so einer Verhandlung miteinander. Und natürlich will ich auch erreichen, dass der Angeklagte das Urteil versteht, es nachvollziehen kann und dass er seine Tat einsieht und so weiter. Schließlich macht eine Weisung nur dann Sinn, wenn der Jugendliche sie auch annimmt und bereit ist mitzumachen. Sonst kann ich auch gleich Arrest verhängen.“ Hübner erzählt, wie das ist, wenn die Entscheidung zu einem bestimmten Urteil während der Verhandlung reift und reift – und dann wendet sich in der letzten Viertelstunde plötzlich das Blatt und man kommt zu einem ganz anderen Schluss. „Das ändert sich oft blitzschnell. Da glaubt man vielleicht lange Zeit: Der ist es gewesen. Aber wenn man es ihm nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dann ist ein Angeklagter freizusprechen. Dringender Tatverdacht reicht zwar für die U-Haft, nicht aber für eine Verurteilung.“ Natürlich will jeder Jugendliche so gut wie möglich wegkommen. Und es liegt in der Natur der Sache, dass man als Angeklagter – als jugendlicher noch dazu – den Richter erst einmal als Gegner empfindet und jede Maßnahme als Strafe versteht. „Manche gehen unzufrieden, andere gehen erleichtert aus der Verhandlung“, sagt Hübner. „Wenn man Glück hat, verstehen sie später, dass man ihnen mit einer Maßnahme, die sie zum Zeitpunkt der Verurteilung als vollkommen ungerecht empfunden haben, nur helfen wollte. Und tatsächlich ist das Jugendstrafrecht für die betroffenen Jugendlichen sicherlich nicht ‚lockerer‘ als das Erwachsenenstrafrecht: Für ein Vergehen, das im Erwachsenenstrafrecht mit einer Geldstrafe von 400 Euro geahndet wird, kann ein Jugendlicher bis zu einem Jahr Weisungsbetreuung erhalten. Fragen Sie die Jugendlichen mal, was ihnen lieber wäre! Für mich als Richter stellt sich diese Frage aber nicht. Ich habe einen erzieherischen Auftrag, und der sieht vor, dass ich für jeden Jugendlichen genau die Maßnahme finde, die ihn – hoffentlich – langfristig wieder zurück auf den richtigen Weg bringt. Die Jugendgefängnisse sind ohnehin überfüllt mit denen, die bereits eine ganz andere Qualität krimineller Energie an den Tag gelegt haben. So genannte Bagatelldelikte wie Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein und so weiter haben meiner Meinung nach dort nichts verloren.“ Trotzdem erachtet Hübner es als wichtig, auch bei diesen so genannten Bagatelldelikten genau hinzuschauen. Denn nicht selten verbirgt sich hinter diesem Kleinkram ein richtiges Problem, das vielleicht schon längst sozialpädagogische Hilfe erforderlich gemacht hätte. Als Beispiel führt Hübner hier den Klassiker, das Schuleschwänzen, an. Schuleschwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einer Geldbuße geahndet wird. In vielen Fällen aber ist konsequentes und lang andauerndes Schuleschwänzen ein Indiz für ganz andere Probleme, denen man, würde eine Maßnahme statt einer Geldbuße verhängt werden, auf die Spur kommen kann. „Jugendstrafrecht ist teuer, gar keine Frage“, räumt Hübner ein, findet jedoch jeden Euro gut angelegt. Und er selbst schöpft in jedem Fall lieber erst einmal alle möglichen ambulanten Erziehungshilfen aus, bevor er Arrest oder gar eine Jugendstrafe verhängt. „Da war zum Beispiel dieser junge Mann, bei dem ich wider alle Vernunft zum wiederholten Mal eine Bewährungsstrafe ausgesprochen habe. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass alles andere kontraproduktiv wäre. Vor einiger Zeit bin ich ihm an der Bushaltestelle begegnet. Der Junge hat inzwischen Frau und Kind. Er hat es geschafft. Er hat mich wiedererkannt und meinte,wenn er damals in den Knast gemusst hätte, hätte er die Kurve wohl nicht mehr gekriegt.Ob es nun wirklich daran lag, dass er nicht ins Gefängnis musste, oder an der neuen Bewährungshelferin, die gepasst hat und deren Unterstützung er annehmen konnte, oder an der neuen Freundin, die er inzwischen hatte und durch die er sich von den alten Freunden distanzierte – man weiß es nicht. Es trotzdem zu versuchen, dafür sind wir da. Natürlich gibt es auch die anderen Fälle. Jene, bei denen man im Nachhinein erkennen muss, dass man wohl besser anders entschieden hätte. Dann gibt es auch Fälle, bei denen auf jeden Fall Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt werden müssen. Aber auch Richter sind nur Menschen und können sich in der Prognose irren. Ob ich ein strenger Richter bin? Ich versuche, ein gerechter Richter zu sein.Was das heißt? Dass man die Hoffnung nie aufgeben darf.Manch einer verändert sich, von dem man es am wenigsten gedacht hat. Und man kann nur versuchen, den Jugendlichen über eine schwierige Phase in ihrem Leben hinwegzuhelfen, indem man an sie glaubt und ihnen die Chance gibt, ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu werden.“

Daniela Walther