Das Ziel – Frieden – ist erreicht. Und die Regelung wirtschaftlicher Belange stiftet keine europäische Identität. Wie geht es weiter?
Als nach dem 2. Weltkrieg halb Europa in Trümmern lag und zwischenstaatliche Beziehungen kaum noch existierten, begann ein alter Traum von Schriftstellern, Philosophen und Staatsmännern endlich reale Konturen anzunehmen. Nach all der Gewalt und Vernichtung in zwei Weltkriegen organisierten sich die Vertreter europäischer Widerstandsbewegungen und Föderalisten, um konkrete Konzepte zur Überwindung des Nationalismus und zur Verwirklichung eines gesamteuropäischen Bundesstaates zu erarbeiten. Ziel war ein vereinigtes Europa, in dem die Völker friedlich zusammenlebten. Winston Churchill forderte in seiner berühmten Rede am 19. September 1946 in Zürich die baldige Gründung der Vereinigten Staaten von Europa, in deren Mittelpunkt die Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich stehen sollte. Daneben war die Angst vor der Übermacht der UdSSR ein zweiter Motor der europäischen Einheitsbestrebungen. Denn die europäischen Länder mussten nach dem Krieg feststellen, dass sie ihre international dominierende Rolle verloren hatten und dass sie nur im Verbund gegen Angriffe von außen und gegen ein eventuelles Wiedererwachen des Faschismus vor allem in Deutschland gewappnet wären. Die dritte Triebfeder der Europa- Idee waren pragmatische wirtschaftliche und kulturelle Interessen.Man versprach sich vom vereinten Europa Freiheit und Mobilität, wirtschaftliche Stabilität und Wohlstand. Verwirklicht wurde die europäische Zusammenarbeit zuerst im wirtschaftlichen Bereich. 1951 beschlossen Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und Deutschland, beim Handel mit Kohle und Stahl zusammenzuarbeiten. Die daraufhin gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hob die Zölle auf, schaffte mengenmäßige Beschränkungen und Abgaben ab, stellte die Versorgung mit den so genannten „Montangütern“ sicher und koordinierte die Preisgestaltung. Die Zusammenarbeit erwies sich als Erfolgsmodell, und schon 1955 vereinbarten die sechs EGKS-Nationen im italienischen Messina eine Kooperation in allen Wirtschaftszweigen. Die 1958 in Kraft tretenden „Römischen Verträge“ beinhalten die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG). Letztere verfolgt das Ziel, die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern und zu sichern. 1967 fusionieren EGKS, EWG und Euratom zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) mit Sitz in Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Die wirtschaftliche Entwicklung der EG zieht weitere Staaten an: 1973 treten Dänemark, Großbritannien und Irland, 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal bei. 1995 folgen Österreich, Finnland und Schweden. 1970 wird neben der wirtschaftlichen auch die politische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten ein Stück vorangetrieben. Der erste Versuch politischer Kooperation in Form einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) war in den 50er-Jahren gescheitert: Die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) stärkt europäische Positionen gegenüber internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der Welthandelskonferenz. Doch bleiben die Mitgliedsstaaten auf politischer Ebene weiterhin oft uneins. 1992 wird der europäische Binnenmarkt vollendet. Von nun an sind die Grenzen zwischen den EG-Staaten für den Personen-, Waren-, Dienstleistungsund Kapitalverkehr vollständig geöffnet. Der 1993 in Kraft tretende Maastrichter Vertrag bildet die rechtliche Grundlage zur Gründung der Europäischen Union (EU) mit der Vereinbarung, den Euro als gemeinsames Zahlungsmittel einzuführen und in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Justiz- und Innenpolitik enger zu kooperieren. 1999 werden die Kompetenzen der EU durch den Vertrag von Amsterdam erweitert. Zwei Jahre später schaffen die 15 EUStaaten im Vertrag von Nizza die Grundlagen für die Ost-Erweiterung, die im Mai 2004 mit dem Beitritt Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Maltas und Zyperns die EU schlagartig von 15 auf 25 Mitgliedsländer anwachsen lässt. Die zweite Runde der Ost-Erweiterung, Bulgarien und Rumänien betreffend, wird voraussichtlich 2007 Wirklichkeit – vorausgesetzt, die Aspiranten erfüllen die strengen Beitrittskriterien. Frühestens 2005 werden die Verhandlungen über den seit 1987 beantragten Beitritt der Türkei aufgenommen werden. Die Gemeinschaft hat sehr schnell viele Staaten integriert, aber die Idee der EU ist diffus geworden. Das wichtigste Ideal der Gründungsphase, der innereuropäische Frieden, ist verwirklicht. Kaum jemand kann sich heute vorstellen, dass Frankreich und Deutschland noch einmal Krieg gegeneinander führen würden. Auch die Öffnung der Grenzen und die Errungenschaften im wirtschaftlichen Bereich scheinen schon selbstverständlich. Was heute an Vorschlägen, Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel kommt, beobachten die Bürger eher mit Vorbehalten denn mit Wohlwollen. „Die EU ist für die meisten eine ,Black Box‘“, sagt die Münchner Stadträtin Claudia Tausend. Sie leitet seit 1999 den Arbeitskreis für Europa und internationale Politik der Münchner SPD. Der Kreis trifft sich alle vier bis sechs Wochen, diskutiert Themen wie zurzeit den Türkei- Beitritt oder die Dienstleistungsrichtlinie, schreibt Anträge und Resolutionen. Doch wenn man nicht gerade Europarecht studiert habe, seien die komplizierten Entscheidungsprozesse und Institutionen kaum zu verstehen. Genau darin sieht Tausend eines der größten Probleme der EU-Politik und auch den Grund für das Scheitern der EU-Verfassung, die von Deutschland initiiert, aber in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Dabei hätte die Verfassung dazu beigetragen, die europäischen Institutionen zu vereinfachen und damit handlungsfähiger zu machen. Doch leider sei es nicht gelungen, diese Inhalte richtig zu vermitteln. Die Bürger dachten wahrscheinlich nur: nicht noch mehr Europa! Umfragen ergeben, dass das europäische Bewusstsein generell schwach ist und vor allem in Krisensituationen nationale Denkmuster überwiegen.Viele empfinden Europa als eine Art Vorstufe und Teileinheit der Globalisierung und europäische Standardisierungen als Bedrohung ihrer nationalen und regionalen Identität. Selbst Claudia Tausend fühlt sich als Kommunal- und Europapolitikerin oft zu einem „Spagat“ gezwungen, weil die ehrgeizigen und ambitionierten EU-Ziele in den Kommunen nicht selten als unsinnige und dabei höchst kostspielige Bestimmungen ankommen, für die die EU keinen Cent zahlt. Um von den Bürgern wieder akzeptiert zu werden, müsste die EU demokratischer, politischer, weniger technokratisch und sozialer werden, meint Tausend. Gerade den westlichen Mitgliedsstaaten liegt die Absicherung von Arbeitnehmerrechten und den erreichten Standards im Tarifbereich, im Arbeitsschutz und bei den Löhnen am Herzen. In den Diskussionen um die Dienstleistungsrichtlinie stehen sich derzeit die Befürworter des Arbeitsortsprinzips und die Befürworter des Herkunftslandsprinzips gegenüber. Während Ersteres den Anbieter einer Dienstleistung an das Recht des Landes bindet, in dem er die Arbeit anbietet, unterstellt Letzteres den Anbieter dem Recht seines Herkunftslandes. Fast alle östlichen Mitgliedsstaaten befürworten das Herkunftslandprinzip, während vor allem Deutschland und Frankreich vehement gegen dessen Durchsetzung sind, weil sich diese konkret als Lohndumping und Verlust von Verbraucher-, Arbeits- und Umweltrechten auswirken würde. Der Schutz der Beschäftigung und der Lebensumstände ist aber eines der Ziele, die Europa den Bürgern wieder näher brächte. Denn die Skepsis, die heute viele gegen Europa, den einstigen Garant für Wohlstand, hegen, beruht auch auf der Angst vor materiellem Verlust. Umfassende Sozialschutzsysteme sind ein grundlegender Bestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells. Immerhin geben die Mitgliedsstaaten der EU im Durchschnitt rund 28 Prozent des Bruttoinlandprodukts für soziale Sicherung aus, bei einer Spannweite von 16 Prozent in Irland und 32,5 Prozent in Schweden. Deutschlands Sozialleistungsquote beträgt 29,9 Prozent (Bundessozialbericht 2005). „Inwieweit die Europäische Union für die soziale Sicherung und den sozialen Ausgleich zwischen den Bürgen zuständig sein soll und dafür Sorge trägt, dass auch die Schwächeren ein menschenwürdiges Dasein führen können, wird derzeit in den wichtigsten EU-Institutionen wie zum Beispiel in der Europäischen Kommission, im Europäischen Parlament und im Ministerrat breit diskutiert“, sagt Jürgen Gmelch, Mitarbeiter der Vertretung der Europäischen Kommission in München. Noch ist offen, ob sich der Gedanke durchsetzt, dass die EU die Absicherung der Bürger regelt, oder ob der Schwerpunkt der EU weiterhin auf dem wirtschaftlichen Aufschwung liegen soll, auch wenn dieser zunächst eher zu Lasten von sozialen Absicherungen geht. Bisher gilt in der EU der Grundsatz der offenen Koordinierung, das heißt, die Sozialpolitik ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Doch nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden sieht es die Europäische Kommission als ihre Aufgabe, herauszufinden, was die Bürger eigentlich möchten: ein sozialeres Europa oder weniger Einflussnahme aus Brüssel. Dazu veranstaltet die Kommission Diskussionsforen, wie zum Beispiel am 8. November in der Münchner Hochschule für Philosophie in der Kaulbachstraße 31: „Der Beitritt der Bürger – Welche Zukunft hat das Europäische Projekt?“. Nun sind wir gefragt!
Simone Kayser