Über die Genehmigung einer Haushaltshilfe für den BISS-Verkäufer. Der Geschichte zweiter Teil
Wochen vergehen und Monate.Wie jeden Morgen erhebt sich Hartmut mühsam aus seinem Bett, geht ins Bad und steht wenig später vor seinem Kleiderschrank im Schlafzimmer. Er nimmt eines der letzten sauberen T-Shirts aus dem Fach und streift es über. Dann wird er sich, an den Wänden abstützend, in die Küche begeben und mit zitternder Hand drei Löffel Kaffee aus der Packung in den Filter der Kaffeemaschine balancieren. Ein feiner Regen des braunen Pulvers wird dabei über die Arbeitsfläche und auf den Boden rieseln, wo es neben Brotbröseln und angetrockneten Spritzern Tomatensoße liegen bleibt. Den Kaffee trinkt Hartmut schwarz, die Milch ist alle. Der Kühlschrank ist seit Tagen leer. Im Küchenregal findet sich nur noch eine Dose Ravioli, die wird sich Jacobs zum Abendessen aufwärmen. Der BISS-Verkäufer leidet an einer Nervenkrankheit, die es ihm schwer macht, das Gleichgewicht zu halten und seine Bewegungen zu kontrollieren. Staubsaugen, putzen und Vorräte einkaufen sind Tätigkeiten, die Hartmut Jacobs aufgrund seiner Krankheit selbst nicht machen kann, ebenso wenig wie Wäsche aufhängen und zusammenfalten, das Bett beziehen, abstauben oder den Müll zur Tonne tragen. Was Hartmut Jacobs trotz seiner Krankheit gut kann, ist BISS verkaufen. Dazu wird er gegen acht Uhr mit der Trambahn zum Rosenheimer Platz fahren und dort bis zum Nachmittag auf einem Klappstuhl im Zwischengeschoss der S-Bahn-Haltestelle sitzen. Freundlich wird er die Leute begrüßen, die ihm nach jedem ankommenden Zug auf der Rolltreppe entgegenströmen. Der ein oder andere wird stehen bleiben und ihm ein Heft abkaufen. Er schafft 400 Hefte im Monat, dafür kriegt Hartmut von BISS ein Nettogehalt von 432 Euro. Das ist nicht viel, nur etwa 100 Euro mehr als der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II. Doch der BISS-Verkäufer arbeitet gern, er braucht die Kontakte zu den Kunden und er ist stolz darauf, selbst zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Hartmut Jacobs ist somit ein Beispiel gelungener Integration in den Arbeitsmarkt, ganz im Sinne der Hartz IV-Reform. Doch damit die tägliche Routine klappt und der BISS-Verkäufer seiner Arbeit nachgehen kann, braucht er mindestens einmal wöchentlich Unterstützung im Haushalt. Diese aber kostet Geld, das Hartmut Jacobs nicht übrig hat und nicht erwirtschaften kann. Bis Dezember 2004 wurden deshalb vom Amt für Soziale Sicherung 380 Euro monatlich für eine Haushaltshilfe bezahlt. Seit Januar 2005 jedoch bleiben diese Zahlungen aus. Daraufhin wandte sich der BISS-Verkäufer an seine Sachbearbeiterin bei der ARGE. Diese Arbeitsgemeinschaft aus der Agentur für Arbeit und der Landeshauptstadt München verwaltet seit der 2005 in Kraft getretenen Umstellung auf Hartz IV die Belange der Gruppe von Beziehern des Arbeitslosengeldes II, die mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Denn seit der Reform werden alle ehemaligen Sozialhilfe- und Arbeislosenhilfeempfänger in zwei Kategorien eingeteilt: diejenigen, die täglich weniger als drei Stunden arbeiten können, und diejenigen, die mehr als drei Stunden arbeitsfähig sind. Wochen vergingen, bis Jacobs endlich erfuhr, dass die ARGE für Hilfeleistungen wie die hauswirtschaftliche Versorgung keine Gelder vergeben kann und er sich an das Amt für Soziale Sicherung wenden solle. Dieses ist jedoch für den Teilzeitbeschäftigten eigentlich auch nicht zuständig. Etwa gleichzeitig, im Februar 2005, kam eine Mitarbeiterin der Bezirkssozialarbeit zu Jacobs nach Hause, um dessen Bedarf an Hilfeleistung zu prüfen. Doch obwohl die Mitarbeiterin sechs Wochenstunden für die Haushaltshilfe veranschlagte, ist seitdem nichts weitergegangen. Jacobs’ frühere Haushaltshilfe hat sich inzwischen einen anderen Job gesucht. Der BISS-Verkäufer bat daraufhin Freunde und Bekannte um Hilfsdienste, die er im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Geschenken und Trinkgeldern entlohnte. Im Februar stellt Jacobs beim Amt für Soziale Sicherung erneut einen Antrag auf Unterstützung im Haushalt und wieder vergehen Wochen und Monate, während derer Jacobs auf einen Bescheid wartet. Erhält er nun das Geld oder erhält er es nicht? Inzwischen übernimmt BISS die Kosten für einen Putzmann, der von Spendengeldern bezahlt wird. Eine Dauerlösung kann das nicht sein. Im April setzt BISS deshalb dem Amt eine Frist bis zum 10.Mai, um die Entscheidung voranzutreiben. Anfang Mai wird dem Sozialarbeiter, der sich im Auftrag von BISS um die Sache kümmert, telefonisch signalisiert, dass die Kosten wahrscheinlich übernommen werden. Am 18. Mai solle der BISS-Verkäufer im Amt für Soziale Sicherung noch verschiedene Unterlagen vorlegen und erhalte dann den Bescheid. Jacobs ist zuversichtlich. Doch leider ist der Bescheid nicht positiv: Nach 12 Wochen hat man nun entschieden, zur weiteren Prüfung der Angelegenheit den Medizinischen Dienst der Krankenkasse hinzuzuziehen. Möglicherweise habe Jacobs Anspruch auf Pflegegeld. Der BISS-Verkäufer solle darum ein Attest von seinem Arzt einholen und sich an seine Krankenkasse wenden. Erfahrungsgemäß dauert es aber um die drei Monate, bis der Medizinische Dienst kommt, klärt Christine Lorenz, Teilregionsleiterin im Sozialbürgerhaus Giesing-Harlaching, den BISS-Verkäufer auf und verspricht gleichzeitig, dass das Amt für Soziale Sicherung am gleichen oder nächsten Tag entscheiden werde, ob es zur Überbrückung dieser Zeit die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen wird. Doch leider bleibt es bei diesem Versprechen. Bis Anfang Juni war immer noch nichts entschieden. Hartmut Jacobs wartet weiter auf einen Bescheid. Wie es weitergeht, falls Jacobs keine Pflegestufe zugesprochen wird, bleibt offen. Ebenso, ob rückwirkend irgendwelche Zahlungen geleistet werden, und wenn, dann von wem – und wann.
Simone Kayser




